Zulassungsbescheinigung

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Die Zulassungsbescheinigung (ZB)

Die Zulassungsbescheinigung ist ein Dokument, das bescheinigt, dass Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Sie benötigen sie, um Ihr Fahrzeug in Betrieb  zu nehmen, seine Wiederzulassung durchzuführen oder um es zu verkaufen. Die Zulassungsbescheinigung folgt dem Fahrzeug.  

Seit 2013 besteht die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen:    

  • einem Teil, der im Fahrzeug aufbewahrt werden muss;   
  • einem Teil, der zu Hause aufbewahrt werden muss;   

Der Zweck dieser zweiteiligen Zulassungsbescheinigung besteht darin, betrügerische Praktiken bei Fahrzeugen zu unterbinden.  

Anmerkung: Jede Zulassungsbescheinigung trägt den Vermerk "Die Zulassungsbescheinigung gilt nicht als Eigentumsnachweis des Fahrzeugs“: Dies ist ein Vermerk, der durch eine EU-Richtlinie vorgeschrieben ist.  

Meine Zulassungsbescheinigung erhalten 

Wenn Sie ein Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug anmelden , erhalten Sie per Post eine Zulassungsbescheinigung. Dasselbe gilt, wenn Sie ein Duplikat der Zulassungsbescheinigung beantragen. Hier finden Sie die Lieferfristen und das Verfahren, wenn Sie bei der Lieferung nicht anwesend sind. 

Ich habe keine Bescheinigung nach 30 Tagen erhalten 

Wenn bpost die Zulassungsbescheinigung nach 30 Tagen nicht zugestellt hat, wird sie an die DIV zurückgesendet. 

Melden Sie sich so schnell wie möglich bei der DIV und geben Sie deutlich die Nummer des betreffenden amtlichen Kennzeichens sowie die Art der Zustellung an (erneuter Versand per Post oder Abholung am Schalter in Brüssel). Bitte reichen Sie alle Fragen zur Nachsendung Ihrer Zulassungsbescheinigung über retour.div@mobilit.fgov.be ein. 

Bei Erhalt meiner Zulassungsbescheinigung

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung erhalten, schneiden Sie jeden der beiden Teile des Dokuments (Fahrzeug und Wohnsitz) vorsichtig aus. Bewahren Sie dann den Fahrzeugteil im Innenraum Ihres Fahrzeugs und den Wohnsitzteil bei sich zu Hause auf.  

Meine Zulassungsbescheinigung ist beschädigt, verloren gegangen oder wurde gestohlen

Beschädigte Bescheinigung

Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung beschädigt ist, beantragen Sie ein Duplikat. Sie sind dann im Besitz einer neuen Bescheinigung und behalten Ihr derzeitiges Kennzeichen, wenn es dem europäischen Format entspricht. Wenn Ihr Kennzeichen das alte Format hat, beantragen Sie ein neues Kennzeichen

Bescheinigung verloren/gestohlen  

Wenn Sie einen der beiden Teile Ihrer Zulassungsbescheinigung verloren haben oder dieser gestohlen wurde, melden Sie dies bei der Polizei. Diese meldet das vollständige Dokument und stellt Ihnen eine Verlust- oder Diebstahlmeldung aus.   

Beantragen Sie anschließend bei der DIV ein Duplikat Ihrer Bescheinigung, indem Sie den „verbleibenden“ Teil der von der Polizei ausgestellten Bescheinigung beifügen. 

Contact

Contact Fields

FOD Mobiliteit en Vervoer 
Directoraat-generaal Wegvervoer en Verkeersveiligheid
Dienst Inschrijvingen Voertuigen (DIV)
Vooruitgangstraat 56
1210 Brussel

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