Mein Kennzeichen streichen

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Wann sollte die Streichung eines Kennzeichens beantragt werden?

  • Sie sind nicht mehr im Besitz Ihres Fahrzeugs und Sie planen nicht, ein anderes Fahrzeug anzumelden.
  • Sie haben vom alten Kennzeichenformat zum europäischen Format gewechselt: Lassen Sie Ihr altes Kennzeichen streichen.
  • Sie beantragen eine Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs unter einem neuen Kennzeichen und Sie möchten nicht das alte Kennzeichen behalten.
  • Sie haben eine Löschbescheinigung erhalten (siehe unten).

Sie können den Status Ihres Kennzeichens einsehen: Geben Sie das amtliche Kennzeichen ein und klicken Sie auf „Status einsehen“So sehen Sie, ob der Status Ihres Kennzeichens noch auf „aktiv“ steht oder ob das Kennzeichen gestrichen ist.

Wissenswert: Möchten Sie 24 EUR sparen? In diesem Fall können Sie Ihr altes Kennzeichen weiter verwenden, um es an Ihrem neuen Fahrzeug anzubringen. Alle nützlichen Informationen einsehen.

In der Praxis

Sie haben 2 Möglichkeiten, um die Streichung Ihres Kennzeichens zu beantragen:

1. Auf dem Postweg 

Senden Sie Ihr Kennzeichen (= das amtliche Kennzeichen mit dem DIV-Logo, also das Kennzeichen am Fahrzeug hinten), verpackt in einem Umschlag oder Paket, an die Postanschrift:  DIV – 1212 Brüssel.

Falls erforderlich können Sie das Kennzeichen falten, damit es in den A4 Umschlag passt. Es muss aber in einem Stück bleiben und darf nicht zerschnitten werden.

Achten Sie darauf, Ihre Sendung ausreichend zu frankieren. Bitte beachten Sie: Nicht verpackte Kennzeichen und/oder unzureichend frankierte Sendungen werden nicht an die DIV weitergeleitet und es erfolgt keine Streichung.

Der Versandnachweis für den Kunden durch den Postdienst für die Zustellung des Pakets mit dem Kennzeichen dient nicht als Beweis für die effektive Streichung des Kennzeichens an diesem Tag. Das Datum der Streichung ist das Empfangsdatum des Umschlags bzw. des Pakets bei der DIV. Wenn ein Kennzeichen bis zum Ende des Monats gestrichen werden muss, schicken sie es bitte 5 Tage vor dem Monatsende.

Im Fall des Verlusts oder Diebstahls während des Versands des Pakets, genügt der Versandnachweis des Postdienstes nicht: Bei der Polizei muss eine Erklärung über den unfreiwilligen Besitzverlusts abgegeben werden. Die Polizei schreibt das Kennzeichen dann zur Fahndung aus, wodurch das Kennzeichen automatisch in den Computersystemen der DIV gestrichen wird. Die Polizei stellt Ihnen in diesem Fall eine Verlust oder Diebstahlsbescheinigung aus, diese dient als Beweis für den FÖD.

2. Direkte Abgabe beim FÖD Mobilität und Transportwesen

Werfen Sie Ihr Kennzeichen (d. h. das amtliche Kennzeichen mit dem Logo der DIV, also das Kennzeichen am Fahrzeug hinten) unverpackt ein:

  • In den Einwurfkasten der DIV in Brüssel, Rue du Progrès 56, in 1210 Brüssel, zugänglich während der Schalter-Öffnungszeiten.
  • in den Einwurfkasten im Eingangsbereich des FÖD Mobilität und Transportwesen, an derselben Adresse. Dieser Einwurfkasten ist zugänglich von montags bis freitags (Werktage), von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Bitte beachten Sie: Aus Sicherheitsgründen dürfen zu streichende Kennzeichen nicht in den provinzialen Zweigstellen abgegeben werden.

Das Datum der Streichung ist der Tag, an dem Sie Ihr Kennzeichen abgeben.

Tipp für große Unternehmen

Wenn bei Ihnen wöchentlich oder monatlich viele Kennzeichen zu streichen sind, können Sie große Pakete oder graue Kunststoffbehälter mit Deckel verwenden (Maße: 600 x 400 x 120 mm oder 600 x 400 x 150 mm), in die bis zu 80 Nummernschilder hineinpassen. Senden Sie diese an den FÖD Mobilität und Transportwesen, an die Postanschrift: DIV - 1212 Brüssel.

Sie erhalten die Kunststoffbehälter bei einem späteren Besuch wieder zurück, wenn Sie erneut Behälter bei der DIV abgeben.

Wenn Sie ein großes Unternehmen sind und weitere Informationen benötigen : kontaktieren Sie bitte schrapradcenterdiv@mobilit.fgov.be

Für allgemeine Fragen zur Abmeldung

Bitte senden Sie alle Fragen zur Abmeldung Ihres Kennzeichens über dieses Online-Formular.

Geben Sie Ihr Kennzeichen schnellstmöglich zurück

Beim Postversand ist es ratsam, das Kennzeichen 5 Werktage vor Monatsende zu versenden, wenn Sie kein Fahrzeug mehr neu zulassen möchten. Dadurch wird die Kraftfahrzeugsteuer ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kennzeichen abgemeldet wird, eingestellt.

Vorteile der Abmeldung

Die Abmeldung beendet die Verkehrssteuern und ermöglicht den Abschluss der Versicherung.

Um den Status Ihres Antrags auf Streichung abzufragen

Rufen Sie unsere Website „Mein Fahrzeug, mein Kennzeichen“  auf: Geben Sie das amtliche Kennzeichen ein und klicken Sie auf „Status einsehen“.  Sie sehen dann, ob der Status Ihres Kennzeichens noch auf „aktiv“ steht oder ob das Kennzeichen gestrichen ist.

Notiz: Die DIV schickt keine Streichungsnachweise mehr, aber sie können diese downloaden und abdrucken über die Website "Mein Fahrzeug - mein Kennzeichen".

Zusätzliche Informationen

Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft und es ist auf den Namen des Käufers zugelassen: Sie erhalten eine Löschbescheinigung und Sie verfügen über eine Frist von 4 Monaten um:

  • entweder Ihr Kennzeichen bei die DIV streichen zu lassen
  • oder ein anderes Fahrzeug unter demselben Kennzeichen anzumelden, falls es sich dabei um ein Kennzeichen im europäischen Format handelt (7 Schriftzeichen).

Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, wird Ihr Kennzeichen automatisch durch die DIV gestrichen.

Wenn Sie in der Region Brüssel-Hauptstadt wohnhaft sind, haben Sie bei einer Rückgabe Ihres Kennzeichens (für ein Fahrzeug der Klasse M1) unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Prämie für Mobilität Bruxell’air. Das Ziel dieser Prämie ist die Unterstützung der Verkehrsverlagerung.

Was tun bei Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens?

Bitte wenden Sie sich an die Polizei, um den Verlust oder den Diebstahl zu melden. Die Polizei stellt Ihnen eine Bescheinigung über den unfreiwilligen Besitzverlust des Kennzeichens aus. Die Polizei meldet das Kennzeichen, was seine sofortige automatische Streichung bewirkt.  Ihr Kennzeichen wird am Tag der polizeilichen Meldung aus dem Verzeichnis gestrichen.

Die von der Polizei ausgestellte Bescheinigung über den unfreiwilligen Besitzverlust des Kennzeichens muss NICHT an die DIV gesendet werden. 

Wenn Sie ein Duplikat möchten, dann besuchen Sie unsere Seite mit den nützlichen Informationen.