TAF TAP

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11/12/2023

Technische Spezifikationen für die Interoperabilität "Telematikanwendungen für den Güterverkehr" und "Telematikanwendungen für den Personenverkehr" (TAF TAP TSI)

Der digitale Informationsaustausch zwischen den Akteuren des Schienenverkehrs (Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnunternehmen, Wagenhalter...) ermöglicht es, die Hindernisse für eine optimale Nutzung dieses Verkehrsträgers zu verringern. Dies gilt sowohl für die Unternehmen selbst als auch für den Bürger. Für die Unternehmen verringert sich dadurch ihr Verwaltungsaufwand und ihre Produktionsmittel werden optimiert. Für die Bürger sind digitale Dienstleistungen, wie z. B. Informationen in Echtzeit, unverzichtbar geworden.

Um diesen Informationsaustausch zu gewährleisten, müssen die IT-Systeme der Unternehmen über kompatible Schnittstellen und in austauschbaren Formaten miteinander kommunizieren können.

Was sind TAF und TAP TSI?

Angesichts der internationalen Dimension des Schienenverkehrs wurden auf europäischer Ebene gemeinsame Spezifikationen festgelegt, um die Interoperabilität der Eisenbahnnetze, d. h. des transeuropäischen Eisenbahnsystems, zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität "TSI".

Für den Informationsaustausch im Bereich des Schienengüterverkehrs und der Fahrgastdienste wurden spezielle TSI ausgearbeitet. Dabei handelt es sich um die TSI "Telematikanwendungen für den Güterverkehr" und "Telematikanwendungen für den Personenverkehr" oder auch TAF TAP TSI, abgekürzt in Englisch.

Sie definieren Nachrichtenformate, Inhalte, Nutzungsbedingungen, Funktionen wie z. B. die Reservierung eines Sitzplatzes oder eines Fahrradstellplatzes im Zug, Daten zu Anschlussverbindungen, die Zugzusammenstellung, Informationen über den Zugverkehr und Zugverkehrsprognosen, um nur einige zu nennen.

Diese TSI richten sich ausschließlich an Unternehmen und den B2B-Informationsaustausch.

Es liegt dann an den Unternehmen, diese verfügbaren Informationen zu nutzen, um Mehrwertdienste zu generieren, entweder für den eigenen Bedarf oder für ihre Kunden.

Wer muss diese TSI umsetzen?

Eisenbahnunternehmen, Infrastrukturbetreiber, Fahrkartenverkäufer, Bahnhofsbetreiber und Wagenhalter sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser TSI umzusetzen. Es handelt sich hierbei um eine Verpflichtung und nicht um eine Möglichkeit.

Eine regelmäßige Berichterstattung ist für die unter den Anwendungsbereich der TSI fallenden Stellen obligatorisch. Ziel ist es, den Grad der Umsetzung der TSI zu bewerten. Die Berichterstattung wird von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bei den Projektmanagern der betroffenen Unternehmen initiiert. Sie erfolgt in Form eines Fragebogens. Die Daten werden anonymisiert. Ein konsolidierter Bericht wird anschließend von der ERA veröffentlicht (Telematics Applications for Passenger Service TSI | European Union Agency for Railways (europa.eu) / Telematics Applications for Freight Service TSI | European Union Agency for Railways (europa.eu))

Wie können diese TSIs umgesetzt werden?

Die ERA hat technische Dokumente und Umsetzungsleitfäden für die TAF (TAF | European Union Agency for Railways (europa.eu)) und TAP (TAP / Baseline 1.4.4 | European Union Agency for Railways (europa.eu)) TSIs veröffentlicht.

Haben Sie noch Fragen? An wen können Sie sich wenden?

Um über die Umsetzung der TSI-Bestimmungen zu informieren und Schwierigkeiten vor Ort an die europäische Ebene weiterzuleiten, wurde ein Netzwerk nationaler Kontaktstellen (NKS, oder National Contact Points - NCP) eingerichtet.

Der FÖD Mobilität und Transport ist die NKS für Belgien.

Alle Anfragen oder Anleitungen zur Umsetzung der TSI TAF & TAP können an folgende Adresse gerichtet werden taftap@mobilit.fgov.be

Gesetzgebung

Verordnung (EU) nr. 1305/2014 der Kommission vom 11. Dezember 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 62/2006 der Kommission (Konsolidierter TEXT: 32014R1305 — DE — 18.04.2021 (europa.eu))

Verordnung (EU) nr. 454/2011 der Kommission vom 5. Mai 2011 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Personenverkehr“ des transeuropäischen Eisenbahnsystems (Konsolidierter TEXT: 32011R0454 — DE — 16.06.2019 (europa.eu))