Praktische Umsetzung: konventionelle Schiffe

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Praktische Umsetzung der Überprüfungspolitik bei konventionellen Schiffen

Allgemeines 

Besichtigungen und Audits sind per E-Mail an folgender Adresse zu beantragen: Ship.BelFlag@mobilit.fgov.be. In jedem Fall muss das Schiff und seine Besatzung im Hafen oder auf der Baustelle für eine ausreichende Zeitspanne zur Verfügung stehen, damit der Flaggenstaat qualitativ hochwertige Überprüfungen durchführen kann. 

Die anerkannten Klassifizierungsgesellschaften sind dazu ermächtigt, statutarische Besichtigungen und Zertifizierungen durchzuführen in Bezug auf alle unter belgischer Flagge fahrenden Schiffe, die keine Fahrgastschiffe sind, gemäß dem Arbeitsvertrag. Die Beauftragungen sind in der dazugehörigen Arbeitsmatrix festlegt. 

Anerkannte Klassifizierungsgesellschaften  sind diejenigen Gesellschaften, die einen Arbeitsvertrag mit der Generaldirektion Schifffahrt unterzeichnet haben und hierdurch ermächtigt sind, statutarische Aufgaben an Bord belgischer Schiffe durchzuführen.

Vorhandene konventionelle Frachtschiffe, bereits in Betrieb

Unter statutarischen Besichtigungen und Zertifizierungen versteht man die Untersuchungen im Zusammenhang mit der Ausstellung, der Verlängerung und der Erneuerung der nachfolgenden statutarischen Zeugnisse. Diese Zeugnisse werden ausschließlich durch den Flaggenstaat ausgestellt. 

  • Cargo Ship Safety Equipment Certificate (+ Form E)
  • Cargo Ship Safety Radio Certificate (+ Form R)
  • International Oil Pollution Prevention Certificate (+ Supplement)
  • International Certificate for the Carriage of Liquefied Gases in Bulk (IGC) (falls zutreffend)
  • Seetüchtigkeitszeugnis
  • Minimum Safe Manning Certificate
  • Safety Management Certificate (SMC)
  • International Ship Security Certificate (ISSC)
  • Maritime Labour Certificate (MAC) (+DMLC Part II) 
  • Continuous Synopsis Record (CSR)
  • Exemption Certificates

Die Klassifizierungsgesellschaften sind ermächtigt, die anwendbaren Zeugnisse gegenzuzeichnen („endorse“), wenn eine statutarische Untersuchung oder ein Audit durch die betreffende Klassifizierungsgesellschaft ausgeführt und mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird. Falls der Flaggenstaat die statutarische Untersuchung oder das Audit durchgeführt hat, werden die betreffenden Zeugnisse durch den Flaggenstaat gegengezeichnet. 

Um einerseits die Klassifizierungsgesellschaften zu überwachen und andererseits die Qualität der Flotte zu kontrollieren, wird jedes vorhandene konventionelle Frachtschiff, das unter belgischer Flagge fährt, einer Überprüfungspolitik unterzogen. Die Überprüfungspolitik besteht aus einem Basispaket, mit gegebenenfalls ergänzenden Kontrollmaßnahmen.

Basispaket 

Im Laufe der fünfjährigen Gültigkeitsdauer des Bausicherheitszeugnisses für Frachtschiffe muss sich jedes Schiff einer statutarischen Besichtigung und einem Audit unterziehen, die der Flaggenstaat durchführt. Als Grundprinzip gilt, dass die durch den Flaggenstaat durchgeführte Besichtigung und/oder das Audit mit einer durch die Klassifizierungsgesellschaft durchgeführten Besichtigung kombiniert werden muss. Darum muss die Besichtigung und/oder das Audit im Zeitraum der Zwischen- oder Erneuerungsbesichtigungen der statutarischen Zeugnisse und/oder der ISM-, ISPS- und MLC-Zeugnisse erfolgen. 

Der Reeder hat das Vorrecht festzulegen, wann und an welchem Ort der Flaggenstaat  die statutarische Besichtigung und/oder das Audit durchführt, unter Berücksichtigung von Standort und Verfügbarkeit des Schiffs. Die Besichtigungen und/oder Audits müssen im Rahmen von Zwischenbesichtigungen oder der Erneuerung von Zeugnissen erfolgen. Darüber hinaus kann, wenn die Überprüfungsintervalle dies zulassen, eine statutarische Besichtigung mit einem Audit im Rahmen des ISM- und ISPS-Codes sowie dem MLC kombiniert werden. 
Wenn die Reederei die Zwischenbesichtigung oder das Audit durch die Klassifizierungsgesellschaft durchführen lässt, dann muss sie den Flaggenstaat für die Erneuerungsbesichtigung oder das Erneuerungsaudit einladen.

Die Erneuerung des Seetüchtigkeitszeugnisses erfolgt unter der Voraussetzung, dass die statutarischen Besichtigungen und Audits durch den Flaggenstaat im Laufe der vorherigen Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen erfolgten. Von dieser Regel wird nur in Ausnahmefällen abgewichen.

Der Umfang jeder statutarischen Besichtigung entspricht den internationalen, europäischen und belgischen Bestimmungen.

Schematische weergave van basispakket Surveys Conventionele vaartuigen

Schematische weergave van basispakket Audits Conventionele vaartuigen

Kontrollmaßnahmen

Wird ein Risiko im Zusammenhang mit einer Schifffahrtsgesellschaft oder einem Schiff (bspw. nach der Festhaltung eines Schiffs) identifiziert, können zusätzliche Kontrollmaßnahmen auferlegt werden. 

Als Kontrollmaßnahmen gelten zusätzliche oder umfangreichere Überprüfungen und/oder Audits, zusätzlich zum oben genannten Basispaket. Die Kontrollmaßnahmen sind nicht fest vorgeschrieben und werden einvernehmlich mit dem betreffenden Reeder festgelegt. Hierbei gilt der Grundsatz, dass angemessene, aber effektive Kontrollmaßnahmen aufzuerlegen sind. Die hinzukommenden oder umfangreicheren Überprüfungen und/oder Audits werden ausschließlich vom Flaggenstaat durchgeführt und sind nicht Gegenstand einer an eine Klassifikationsgesellschaft gegebenen Beauftragung. 

Vorhandene Fahrgastschiffe, bereits in Betrieb

Vorhandene Fahrgastschiffe unterliegen einer jährlichen Untersuchung im Trockendock, für die Erneuerung des Sicherheitszeugnisses für Fahrgastschiffe (Gültigkeitsdauer 1 Jahr). Angesichts der Komplexität und der mit Fahrgastschiffen verbundenen Risiken wird diese Untersuchung teilweise durch den Flaggenstaat ausgeführt, in Anwesenheit der Klassifikationsgesellschaft. Hiermit wird, wie bei Frachtschiffen, eine Kontrolle der betreffenden Klassifikationsgesellschaft bezweckt.

Darüber hinaus unterliegen Fahrgastschiffe ebenfalls den Kontrollmaßnahmen, wenn wie oben erwähnte Risiken identifiziert werden.

Einflaggung

Jedes Schiff, dass unter die belgische Flagge gebracht wird, muss vor seiner Registrierung einer durch den Flaggenstaat ausgeführten Besichtigung unterzogen werden. 

Die folgenden durch den Flaggenstaat durchgeführten Untersuchungen sind Teil des Basispakets von jeder Einflaggung:

  • Pre-registry Survey (falls zutreffend, siehe nachstehend)
  • Untersuchung für den Erhalt der belgischen Flagge (Charakteristiken der Flagge an Bord) 
  • Interim Safety Management Certificate
  • Interim International Ship Security Certificate
  • Interim Maritime Labour Certificate
  • Seetüchtigkeitszeugnis

Für Schiffe, die älter als 15 Jahre sind (berechnet vom Datum der Abnahme bis zum Datum der Registrierung), ist vorab eine umfangreiche Untersuchung strukturelle Untersuchung erforderlich. Der Umfang dieser sogenannten „Pre-registry survey“ ist nicht festgelegt und ist abhängig von einer Dokumentenprüfung, umfasst aber mindestens eine umfangreiche strukturelle Untersuchung im Trockendock. Die „Pre-registry survey“ wird nur durch den Flaggenstaat durchgeführt, allerdings kann hierfür um Unterstützung durch eine Klassifikationsgesellschaft gebeten werden. 

In jedem Fall muss das Schiff und seine Besatzung im Hafen oder auf der Baustelle für eine ausreichende Zeitspanne zur Verfügung stehen, damit der Flaggenstaat qualitativ hochwertige Überprüfungen durchführen kann. 

Neubau- und Umbauprojekte

Für jedes Neubauprojekt und jeden Umbau ist ein spezifisches Verfahren anzuwenden, das, unter anderem, den Umfang der Beauftragung an die Klassifikationsgesellschaft festlegt. 
Die Beauftragungen für Neubauten und Umbauten sind nicht im Arbeitsvertrag aufgenommen. 

Als Grundprinzip gilt, dass alle Abnahmen, statutarischen Besichtigungen und die Ausstellung von statutarischen Zeugnissen an die Klassifikationsgesellschaft zu delegieren sind.

Das Basispaket der folgenden Untersuchungen wird durch den Flaggenstaat durchgeführt:

  • Probefahrt (bei Schwesterschiffen nur das erste Schiff der Reihe)
  • Überprüfung für die Einflaggung (siehe 'Einflaggung'). 

Im Rahmen der Kontrolle von Klassifikationsgesellschaften wird die Probefahrt von der Klassifikationsgesellschaft durchgeführt, in Anwesenheit des Flaggenstaates.

Document of Compliance

Das Document of Compliance (DOC) hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und ist Gegenstand von jährlichen Prüfungen (Audits). Angesichts der Wichtigkeit und der Reichweite des DOC werden die erforderlichen Audits für seine Ausstellung, seine Verlängerung und Erneuerung ausschließlich durch den Flaggenstaat durchgeführt. 

Die DOC-Audits ermöglichen auch eine jährliche Beratung mit dem Reeder, um rechtzeitig Entwicklungen, Veränderungen und Tendenzen, die sich auf die Sicherheit, den Schutz oder die Umwelt auswirken können, zu erkennen. Auch wird gegenseitig Feedback gegeben, was sehr wichtig für die Qualität der Dienstleistungen des Flaggenstaates ist. 

Contact

Contact Fields

FÖD Mobilität und Transportwesen
Generaldirektion Schifffahrt
Dienst Flaggenstaat
Natiënkaai 5
8400 Ostende

Vorzugsweise per E-Mail: ship.belflag@mobilit.fgov.be
Telefonisch.: +32 (0)2/277 42 50