Allgemeine Überprüfungspolitik

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Die belgische Schifffahrtskontrolle ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung internationaler, europäischer und nationaler Rechtsvorschriften im Rahmen der Schifffahrt. 

Im Rahmen dieser Überwachung führt die Schifffahrtskontrolle auf Seeschiffen, die unter belgischer Flagge fahren, vorgeschriebene Untersuchungen durch, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu prüfen. Diese Untersuchungen erfolgen im Rahmen der Ausstellung, der Verlängerung und der Erneuerung von (vorgeschriebenen) Zeugnissen. Die Untersuchungen können aus Besichtigungen (oder sogenannten Surveys) und Audits bestehen.

Bei der Durchführung ihrer Überprüfungs- und Zertifizierungsaufgaben kann sich die Schifffahrtskontrolle auf anerkannte Organisationen stützen. Anerkannte Organisationen sind Klassifizierungsgesellschaften mit einer belgischen Anerkennung, die ermächtigt sind, bei unter belgischer Flagge fahrenden Seeschiffen gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen, Audits und Zertifizierungen durchzuführen. Dies erfolgt gemäß der Arbeitsvereinbarung, wobei die Beauftragungen in der Arbeitsmatrix (Work Matrix) festlegt sind. 

Die Überprüfungspolitik für Schiffe, die unter belgischer Flagge fahren, basiert auf zwei grundlegenden Zielen: einerseits die Qualität der Reedereien und Schiffe zu garantieren und andererseits eine ausreichende Kontrolle der anerkannten Organisationen zu sichern. Dabei wird ein Höchstmaß an Flexibilität in Bezug auf den Reeder angestrebt, wodurch sich Mittel effizienter einsetzen lassen.

Die Schifffahrtskontrolle basiert die Überprüfungspolitik für unter belgischer Flagge fahrende Seeschiffe auf den Typ des Seeschiffs:

  • Konventionelle Schiffe: Schiffe mit einer Bruttoraumzahl ab 500, die größtenteils im Rahmen internationaler Übereinkommen zertifiziert werden
  • Unkonventionelle Schiffe: Schiffe mit einer Bruttoraumzahl bis 500 oder Schiffe mit einer Bruttoraumzahl ab 500, die aber keine Auslandsfahrten durchführen oder die über keinen eigenen Antrieb verfügen
  • Fischereifahrzeuge

Konventionelle Schiffe

Inspektion konventioneller Schiffe SchemaDie Leitlinien der Überprüfungspolitik sind:

  1. In den Büros der Reedereien durchgeführte Audits, im Rahmen der Ausstellung, der Verlängerung und der Erneuerung des Document of Compliance, werden ausschließlich durch die Schifffahrtskontrolle durchgeführt.
  2. Jedes Schiff, das im belgischen Register eingetragen werden soll, muss zuerst zur Kontrolle einer Prüfung unterzogen werden, die der Dienst Flaggenstaat durchführt.
  3. An Bord jedes belgischen Fahrzeugs muss pro Fünfjahreszyklus mindestens 1 technische Besichtigung und 1 Audit durch den Dienst Flaggenstaat durchgeführt werden. Der Reeder bestimmt, welche Besichtigungen und Audits durch den Flaggenstaat durchgeführt werden, unter Berücksichtigung des Standortes und der Verfügbarkeit des Fahrzeugs.  
  4. Zusätzlich zu den unter Punkt 3 erwähnten Überprüfungen können zusätzliche Kontrollmaßnahmen (zusätzliche Besichtigungen oder Audits an Bord, bei der Reederei oder der Klassifizierungsgesellschaft usw.) denjenigen Schiffen, Reedern und Klassifizierungsgesellschaften auferlegt werden, bei denen ein Risiko identifiziert wird. Diese möglichen zusätzlichen Audits und Überprüfungen sind kein Ersatz für die durch den Flaggenstaat geforderten Überprüfungen, erwähnt unter Punkt 3. 

Weitere Informationen über die praktische Umsetzung der Überprüfungspolitik für die konventionellen Schiffe.

Unkonventionelle Schiffe

Durch die Klassifizierungsgesellschaft zertifizierte Schiffe

  1. Diejenigen Schiffe, die in den belgischen, niederländischen und französischen Gewässern verkehren, werden jährlich durch den Flaggenstaat inspiziert.
  2. Diejenigen Schiffe, die außerhalb der belgischen, niederländischen und französischen Gewässer verkehren, werden 2 Mal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren durch den Dienst Flaggenstaat inspiziert. Jede Zwischenbesichtigung oder Erneuerungsbesichtigung muss dem Dienst Flaggenstaat mitgeteilt werden. 

Durch die Klassifizierungsgesellschaften nicht-zertifizierte Schiffe und Fischereifahrzeuge

  1. Diejenigen Schiffe, die sich in den belgischen, niederländischen und französischen Gewässern befinden, sind jährlich durch den Flaggenstaat zu inspizieren.
  2. Die Schiffe müssen auch jährlich trockengelegt werden, unter Aufsicht des Flaggenstaates.

Weitere Informationen über die praktische Umsetzung der Überprüfungspolitik für die unkonventionellen Schiffe.

Anwendbare Gebühren für unter belgischer Flagge fahrende Seeschiffe

Der Königliche Erlass vom 21. September 2020 zur Festlegung der Gebühren bezüglich der Schifffahrt hat die Gebühren für Seeschiffe für alle Eintragungen, Untersuchungen an Bord und ausgestellten Dokumente abgeändert. Hier unten finden Sie eine Übersicht der für alle belgischen Seeschiffe geltenden Gebühren, mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge und Vergnügungsschiffe.
 
Die für das Jahr 2026 indexierten Gebühren für die Ausstellung von Dokumenten, Zeugnissen und die Durchführung von Untersuchungen an Bord betragen wie folgt:

  • Es wird eine jährliche Gebühr von 621 EUR für konventionelle Schiffe und 124 EUR für unkonventionelle Schiffe für die administrativen Untersuchungen und die Ausstellung aller Zeugnisse für Seeschiffe erhoben.
    • Ab dem 1.9.2020 registrierte Seeschiffe sind von dieser Gebühr freigestellt für eine Dauer von 3 Jahren nach der Registrierung.
    • Diese jährliche Gebühr ersetzt die separaten Gebühren für schiffsgebundene Zeugnisse, wie die Gebühren für Schiffszertifikate/Registrierungsbescheinigungen, Schiffsmessbriefe, Versicherungszertifikate usw.
  • Für Untersuchungen an Bord eines Seeschiffes bezüglich der Ausstellung von schiffsgebundenen Zeugnissen wird eine Gebühr in Höhe von 186 EUR pro Stunde für konventionelle Schiffe und 93 EUR pro Stunde für unkonventionelle Schiffe erhoben.
  • Für die Fahrt zum und vom Schiff wird eine Gebühr von 75 EUR pro Stunde erhoben. Dieses wird pro Strecke auf ein Höchstmaß von 8 Stunden pro Kalendertag begrenzt. Für konventionelle Schiffe wird diese Gebühr unabhängig vom Standort des Schiffs erhoben. Für unkonventionelle Schiffe ist die Gebühr nicht zu entrichten, wenn das Schiff sich in Belgien befindet.
  • Sowohl bei den Untersuchungen als auch bei den Fahrten wird jede angefangene Stunde als eine vollständige Stunde angesehen.
  • Für die Untersuchung und die Ausstellung einer Ausfahrgenehmigung und für die Untersuchung und die Ausstellung einer befristeten Befreiung wird eine Gebühr von 186 EUR erhoben, sowohl für konventionelle als auch unkonventionelle Schiffe.
  • Die Beträge werden jährlich am 1. Januar indexiert.

Weitere Informationen über die Gebühren bezüglich der Registrierung im belgischen Seeschiffsregister.

Contact

Contact Fields

FÖD Mobilität und Transportwesen
Generaldirektion Schifffahrt
Dienst Flaggenstaat
Natiënkaai 5
8400 Ostende

Vorzugsweise per E-Mail: ship.belflag@mobilit.fgov.be
Telefonisch.: +32 (0)2/277 42 50