Einflaggung
Einflaggung eines Seeschiffs unter der belgischen Flagge
Der belgische Flaggenstaat ist zuständig für die Besichtigungen, Audits und Zertifizierungen von Seeschiffen, die unter der belgischen Flagge fahren. Die belgische Flotte umfasst eine große Anzahl von Handelsschiffen, wie Gastankschiffe, Öltankschiffe, Massengutschiffe, Containerschiffe usw. sowie Schwimmbagger, Schlepper, Offshore-Schiffe, Werkstattschiffe, Pontons und Fischereifahrzeuge. Eine Übersicht der belgischen Flotte können Sie hier aufrufen.
Damit ein Schiff die belgische Flagge führen darf, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein:
- Es müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden, damit das Schiff im Seeschiffsregister eingetragen werden kann.
- Die Verwaltungsgesellschaft muss ein durch den belgischen Flaggenstaat ausgestelltes „Document of Compliance“ besitzen.
- Für Schiffe, die älter als 15 Jahre sind (vom Datum der Abnahme bis zum Registrierungsdatum gerechnet), ist zuvor eine umfassende strukturelle Untersuchung des Schiffs im Trockendock erforderlich. Der erfolgreiche Abschluss dieser „Prüfung vor der Registrierung“ gibt Anlass zur Ausstellung einer Übereinstimmungsbescheinigung, was eine Voraussetzung für die Eintragung ist.
Bei Schiffsneubauten wird für jedes Projekt ein spezifisches Verfahren für den Neubau ausgearbeitet. Dieses Verfahren enthält die Absprachen zwischen dem Reeder/der Verwaltungsgesellschaft, den anerkannten Organisationen, der Werft und dem belgischen Flaggenstaat.
Die Einflaggung eines existierenden Schiffs wird begonnen mit einer Kontrolle der Dokumente. Dafür müssen Dokumente eingereicht werden, worunter:
- alle gültigen Zeugnisse, sowohl die durch den Flaggenstaat als auch durch die anerkannte Organisation ausgestellten
- alle Berichte der Hafenstaatkontrolle (Port State Control) der letzten 5 Jahre
- alle Besichtigungs- und Auditberichte der letzten 5 Jahre
- alle Baupläne des Fahrzeugs
Bei der Umflaggung von bestehenden Schiffen müssen auch die europäischen und belgischen Anforderungen erfüllt werden, worunter:
- Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstung (Marine Equipment Directive)
- Verordnung (EU) 2015/757 über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen (MRV Regulation)
- Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen (Ship Recycling Regulation)
Die Besichtigung für die Umflaggung wird ausgeführt in Übereinstimmung der Anforderungen der „IACS procedure 28“. Diese Besichtigung wird teilweise durch die anerkannte Organisation und teilweise durch einen Inspektor des Dienstes Flaggenstaat durchgeführt.
Wenn Sie ein Neubauprojekt durchführen oder ein bestehendes Schiff einflaggen lassen wollen, dann kontaktieren Sie bitte rechtzeitig den Dienst Flaggenstaat. Auf Grundlage der verfügbaren Informationen wird Ihnen ein spezifisches und detaillierteres Verfahren zugesendet.
Sobald ein Schiff unter belgischer Flagge fährt, wird die geltende Überprüfungs- und Auditpolitik angewendet.
Navicert
Die Zeugnisse der konventionellen Schiffe sind verfügbar über Navicert. Navicert ist eine Anwendung, mit der Schiffszeugnisse digital zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise stehen Ihnen Ihre Zeugnisse jederzeit zur Verfügung, selbst an den entlegensten Stellen der Erde. Dies ist sehr hilfreich, wenn Sie bei Problemen Hilfeleistungen benötigen.
Auch wird der Verwaltungsaufwand dank dem verringerten Papierbedarf beschleunigt. Navicert bietet daher eine umweltfreundliche Alternative. Die Anwendung finden Sie unter https://navicert.mobilit.fgov.be und weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben
BMI Rundschreiben 2021/002 ‘Electronic ship certificates by BMI – Navicert’.
Wer kann Navicert verwenden?
- Registrierte Benutzer:
- die Seefahrer auf Schiffen, die unter belgischer Flagge fahren
- die Mitarbeiter von Reedereien, die unter belgischer Flagge fahrende Schiffe verwalten
- die Mitarbeiter und Inspektoren von anerkannten Organisationen oder Klassifizierungsgesellschaften
- die Dienste der GD Schifffahrt
- Nicht-registrierte Benutzer:
- die ausländischen PSC-Inspektoren (Hafenstaatkontrolle)
- die Inspektoren von Privatgesellschaften, im Auftrag einer Reederei
Dashboard
Navicert bietet verschiedene Vorteile über ein Dashboard:
- übersichtliche Anzeige aller Ihrer Zeugnisse
- Angabe von Status und Ablaufdatum Ihrer Zeugnisse
- Erhalten einer Benachrichtigung kurz bevor ein Zeugnis abläuft
Einfaches Teilen von Zeugnissen
Die Zeugnisse können unkompliziert sowohl mit externen Stakeholdern als auch mit wie Hafenbehörden geteilt werden. Außerdem können Klassifizierungsgesellschaften Genehmigungen hinzufügen und die durch die GD Schifffahrt ausgestellten Zeugnisse mit Anmerkungen versehen.
QR-Code bei Kontrollen
Über einen QR-Code können die Inspektoren die Zeugnisse bei Inspektionen schnell kontrollieren. Bei Vorfällen, die die Seetüchtigkeit des Schiffes beeinträchtigen, können Zeugnisse unmittelbar eingezogen werden.
Leitfäden
Für die reibungslose Verwendung von Navicert stehen separate Bedienungsanleitungen bereit für die Reedereien, für die Klassifizierungsgesellschaften und für das Indossieren von Zeugnissen. Bei weiteren Fragen zu Navicert kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail-Adresse navicert@mobilit.fgov.be.
Contact
FÖD Mobilität und Transportwesen
Generaldirektion Schifffahrt
Dienst Flaggenstaat
Natiënkaai 5
8400 Ostende
Vorzugsweise per E-Mail: ship.belflag@mobilit.fgov.be
Telefonisch.: +32 (0)2/277 42 50 (Flaggenstaatssekretariat)