Service Providers
Service Providers, auch bekannt als Besichtigungsgesellschaften, sind Anbieter, die Unterstützung und Gutachten anbieten bezüglich der Sicherung und Überprüfung von Schiffen. Sie müssen hierfür anerkannt sein durch den Dienst „Anerkennung von Einrichtungen“ des FÖD Mobilität und Transportwesen.
Es gibt drei Kategorien von Service Providers:
- Unternehmen, die für die Überprüfung, Wartung, Instandsetzung und technischen Abnahme von aufblasbaren Rettungswesten und aufblasbaren Rettungsflößen verantwortlich sind. Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Resolution des „Maritime Safety Committee“ (MSC) A.761(18).
- Unternehmen, die für die Überprüfung, Wartung, Instandsetzung und technischen Abnahme von (halbgeschlossenen, vollständig geschlossenen oder Freifall-)Rettungsbooten, Davits sowie der dazugehörigen Infrastruktur und den dazugehörigen Kranen verantwortlich sind. Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Resolutionen des „Maritime Safety Committee“ (MSC) 402(96) und 404(96).
-
Unternehmen, die für die Wartung, Überprüfung, Reparatur und Prüfung von Hebeanlagen verantwortlich sind. Mehr Informationen hierzu finden Sie in:
MSC.532(107) Formelle Änderung SOLAS mit neuen Anforderungen an Hebeanlagen
MSC.1/Circ.1663 Detaillierte Richtlinien für Inspektion, Tests, Wartung und betriebliche Verfahren
ILO-Konvention Nr. 152 Wird als gültiger Zertifizierungsrahmen für bestehende Anlagen anerkannt.
Der Dienst „Anerkennung von Einrichtungen“ hat ein Verzeichnis mit allen anerkannten Service Providers erstellt.
Das Anerkennungsverfahren als Service Provider
Sie müssen erst einen Antrag auf Anerkennung als Service Provider stellen bei: Tim.Sleurs@mobilit.fgov.be. Anschließend findet ein Audit statt, um zu überprüfen, ob Ihr Service Provider die Anforderungen für die Anerkennung erfüllt.
Verlauf des Audits
Sie erhalten im Voraus weitere Informationen bezüglich des Datums und des Verlaufs des Audits.
In den MSC-Resolutionen sind verschiedene Maßnahmen aufgelistet, die die Service Provider erfüllen müssen, um anerkannt zu werden. Alle diese Kriterien werden beim ersten Audit getestet.
Unten finden Sie eine Aufstellung der wichtigsten Teile des Audits:
- ISO9001-Qualitätssystem
- Technische Fähigkeiten des Technikers
- Gültigkeit der Zertifizierung der Techniker
- Kalibrierungsstrategie des Werkzeugs
- Beschwerde- und Vorbeugungsstrategie
- Schulung der Techniker
- Verwaltung der Ersatzteile
- Besichtigung der Werkstatt
- Falls möglich, findet ein Besuch an Bord des Fahrzeugs statt, um die Techniker zu bewerten.
Ferner wird untersucht, ob die Verwaltungsunterlagen den internen Vorschriften und den Vorschriften der MSC-Resolutionen in der Praxis entsprechen.
Zuletzt erstellt der Dienst „Anerkennung von Einrichtungen“ einen Bericht und erteilt auf dessen Grundlage eine Anerkennung oder auch nicht. Für die Service Providers, die von den MSC-Resolutionen 402 und 404 betroffen sind, wird ein Zusatz hinzugefügt mit den Modellen und Marken, für die sie zertifiziert sind.
Ausstellung einer Anerkennung
Eine Anerkennung wird ausgestellt, wenn das Audit positiv war. Diese ist gültig für einen Zeitraum von fünf Jahren mit jährlichen Folgeaudits.
Bei Zweifel an der Erfüllung der Anforderungen erhält der Service Provider eine vorübergehende Anerkennung.
Eine vollwertige Anerkennung ist erst dann möglich, wenn ausreichende Nachweise geliefert werden, dass der Service Provider die Bestimmungen erfüllt.
Jährliche Folgeaudits
Es folgen jährlich eventuell Zwischenaudits, um festzustellen, ob die Service Provider weiterhin die einschlägigen Bestimmungen erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Dienststellenleiter des Dienstes „Anerkennung von Einrichtungen“ die Anerkennung entziehen. Für den Verlauf des Audits wird darüber hinaus kein Unterschied gemacht zwischen dem Erstaudit und den jährlichen Folgeaudits. Alle Teile des Erstaudits werden jährlich wiederholt.
Entzug einer Anerkennung
Ein schwerwiegender Verstoß kann zum Entzug der Anerkennung führen. Der Dienststellenleiter des Dienstes „Anerkennung von Einrichtungen“ entscheidet über den Entzug.
Veröffentlichung
Verzeichnis mit anerkannten Service Providers