Beihilferegelung für die Beförderung von Gütern mit Einzelwagen auf der Schiene

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09/12/2024

Unterstützung des Schienengüterverkehrs mit Einzelwagen

Diese Beihilferegelung zielt darauf ab, den Schienengüterverkehr mit Einzelwagen über den Rangierbahnhof Antwerpen-Nord im Hafen von Antwerpen zu unterstützen. Die Einführung dieser Regelung ist Teil des Ziels der Föderalregierung, das Volumen der auf der Schiene beförderten Güter bis 2030 zu verdoppeln.

Der Einzelwagenverkehr („single wagon load“) ist von hohen Fixkosten betroffen, die durch das Rangieren der Waggons während der Beförderung und durch das Einsammeln und Umverteilen der Waggons zwischen dem letzten Rangierbahnhof und den Endkunden entstehen. Diese Kosten fallen beim Kraftverkehr, der von Haus zu Haus erfolgen kann, nicht an.

Durch die Erstattung der Nutzungskosten der Rangieranlage Antwerpen-Nord soll die Beihilferegelung einen Teil der Mehrkosten ausgleichen, die der Einzelwagenverkehr im Vergleich zu anderen, umweltschädlicheren konkurrierenden Verkehrsträgern wie dem Kraftverkehr verursacht, und so die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene unterstützen.

Für den Zeitraum von Juli 2023 bis Dezember 2024 wurde ein Gesamtbudget von 16 Millionen € für diesen Beihilfemechanismus bereitgestellt.
Diese finanzielle Regelung wird gemäß dem Gesetz vom 4. Juli 2023 zur Festlegung der Beihilfe für den Schienengüterverkehr mit Einzelwagen und dessen Ausführungserlass gewährt.

Wer kann die Beihilfe in Anspruch nehmen?

Die Begünstigten dieses Beihilfemechanismus sind Eisenbahnunternehmen der Europäischen Union, die Schienengüterverkehrsdienste mit Einzelwagen anbieten und die Rangieranlagen in Antwerpen-Nord nutzen. Diese Unternehmen müssen die in Kapitel III des Gesetzes vom 4. Juli 2023 aufgeführten Beihilfevoraussetzungen erfüllen.

Wie wird die Beihilfe berechnet?

Die Beihilfe wird auf der Grundlage einer Pauschale von maximal 75 € pro Wagen berechnet. Diese Pauschale ist für jede Rangierart, die vom Betreiber der Rangieranlage in Antwerpen-Nord angeboten wird, gleich. Die Beihilfe wird ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem der Wagen die Rangieranlage verlassen hat. Die Pauschale kann anteilig entsprechend den eingegangenen Anträgen und unter Berücksichtigung des für diese Beihilferegelung verfügbaren Budgets neu festgelegt werden.

Wie erhalte ich die Beihilfe?

Die Bewerber können ihren Antrag einreichen, indem sie die unten aufgelisteten Formulare ordnungsgemäß ausgefüllt und mit den erforderlichen Anlagen an den FÖD Mobilität und Transportwesen übermitteln:

Formulare:

Anlagen:

  • Eine Kopie der Genehmigung zur Ausübung ihrer Tätigkeit als Eisenbahnunternehmen,
  • Eine Kopie der Sicherheitsbescheinigung,
  • Eine Kopie der vom Betreiber der Rangieranlage Antwerpen-Nord erstellten Rechnungen (Rechnungen und Excel-Tabelle mit detaillierten Angaben) für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2024.

Damit die Verwaltung die Unterlagen so schnell wie möglich bearbeiten kann, werden die Begünstigten ermutigt, die oben genannten Unterlagen bis zur 13. Dezember 2024 bei den Behörden unter folgender Adresse einzureichen: be.railfunding@mobilit.fgov.be

Kontrollen

Der FÖD Mobilität und Transportwesen ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen eingehalten werden. Die von dieser Beihilferegelung begünstigten Unternehmen werden der Kontrolle des FÖD Mobilität und Transportwesen im Sinne der im Gesetz vom 4. Juli 2023 zur Festlegung der Beihilfe für den Schienengüterverkehr mit Einzelwagen vorgesehenen Bestimmungen unterworfen.

Fragen

Fragen zum Beihilfeverfahren können auch an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: be.railfunding@mobilit.fgov.be.

Contact

Contact Fields

Generaldirektion Nachhaltige Mobilitäts- und Eisenbahnpolitik
FÖD Mobilität und Transportwesen
Rue du Progrès 56
1210 Brüssel

E-Mail : be.railfunding@mobilit.fgov.be