Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen

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  • ⚠️ Der 3. Cut-off wurde aufgrund unzureichender Mittel gestrichen.
    Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung der Europäischen Kommission.
  • Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen CEF - AFIF

    Was ist die AFIF?

    Die Alternative Fuel Infrastructure Facility (AFIF) ist ein Finanzierungsinstrument zur Unterstützung des Ausbaus von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, entlang des TEN-V-Netzes. AFIF2 wird im Rahmen einer fortlaufenden Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen umgesetzt, mit drei Bewerbungsfristen: 24. September 2024, 11. Juni 2025 und 4. März 2026.

    Ausführlichere Informationen hierzu sind verfügbar auf der Website von CINEA.

    1. Wie eine Bewerbung einreichen?

      Sie können sich bewerben über die Website EU Funding & Tenders Portal. Mehr Informationen über die Vorgehensweise, um einen Behilfeantrag zu stellen, finden Sie auf unserer Website.

    2. Welche Projektvorschläge sind förderfähig?

      Diese Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen betrifft den Ausbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßen-, See-, Binnenschiffs- und Luftverkehr. Zusätzlich zur Unterstützung für die Stromtankstellen mit hoher Leistung und für die Wasserstofftankstellen stehen die folgenden neuen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung:

      • Unterstützung für die Megawatt-Ladestationen von schweren Nutzfahrzeugen;
      • Unterstützung für die Strom- und Wasserstoffversorgung an den Flughäfen;
      • Unterstützung für die Stromversorgungs-, Ammoniak- und Methanol-Bunkeranlagen in den Häfen.

      AFIF unterstützt ausgereifte Investitionsprojekte, die eine schriftliche Zustimmung zur Finanzierung erhalten haben, von einem Durchführungspartner oder einem in der EU ansässigen öffentlichen oder privaten Finanzinstitut.

  • Frist für den Erhalt einer Validierung

    Die Beihilfeanträge müssen zwingend durch die betreffenden Mitgliedstaaten für gültig erklärt werden. In Belgien müssen, je nach Art des Projekts, die Beihilfeanträge entweder durch den FÖD Mobilität und Transportwesen oder die Regionen für gültig erklärt werden.

    Die Antragsteller, die Ihre Akte durch den FÖD Mobilität und Transportwesen für gültig erklärt haben möchten, werden gebeten, sie dem FÖD bis spätestens Dienstag, den 20. Februar 2026, zu übermitteln, an die E-Mail-Adresse: EUfunding@mobilit.fgov.be.

    Die vom FÖD für gültig erklärten Bewerbungsunterlagen müssen anschließend spätestens bis zum 4. März 2026 an die Exekutivagentur CINEA übermittelt werden (über eGrants).

    Fristen

    2nd cut-off date 

    3rd cut-off date 

    EU/CINEA - Frist für die Einreichung

    11/06/2025 

    Der 3. Cut-off wurde aufgrund unzureichender Mittel gestrichen

    BE - Frist für die Beantragung einer Validierung

    27/05/2025 

    Der 3. Cut-off wurde aufgrund unzureichender Mittel gestrichen

    Bewertung

    Juli - Aug 2025 

    Der 3. Cut-off wurde aufgrund unzureichender Mittel gestrichen

  • Logo CEF 2

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FÖD Mobilität und Transportwesen
Generaldirektion für nachhaltige Mobilität und Bahnpolitik
Rue du Progrès 56
1210 Brüssel

E-mail : eufunding@mobilit.fgov.be