Antragstellung für Finanzhilfen unter CEF
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Im Rahmen des Förderprogramms Connecting Europe Facility (CEF) unterstützt die Europäische Kommission finanziell Projekte, die die Verkehrsinfrastruktur in Europa verbessern, und insbesondere das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V). Um diese Finanzhilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Antragsteller eine Antragsakte einreichen.
Wie reichen Sie eine Akte ein?
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Auf eine Projektausschreibung antworten
Für den Erhalt einer europäischen finanziellen Unterstützung müssen Antragsteller zuerst auf die Projektausschreibungen antworten, die von der Europäischen Kommission festgelegt wurden. Sie möchten mehr Informationen über laufende Projektausschreibungen erhalten? Besuchen Sie hierzu die Website der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA).
Die Antragsakten können eingereicht werden durch:
- einen oder mehrere Mitgliedstaaten,
- internationale Organisationen,
- Joint-Ventures (Gemeinschaftsunternehmen),
- öffentliche oder private Unternehmen oder Stellen.
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Die Akte einreichen
In Belgien sind, je nach Art des Projekts, die Anträge für Finanzhilfen entweder beim FÖD Mobilität und Transportwesen oder bei den Regionen einzureichen, damit die Akte für gültig erklärt werden kann.
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FÖD Mobilität und Transportwesen
Der FÖD Mobilität und Transportwesen ist verantwortlich für die Gültigkeitserklärung der Anträge für Finanzhilfen für:
- Eisenbahnprojekte, einschließlich derjenigen Projekte, die das Europäische Eisenbahnverkehrsmanagementsystem (ERTMS) betreffen,
- Projekte im Bereich Flugverkehrsmanagement (ATM) und Single European Sky ATM Research (SESAR),
- Projekte von nationaler Tragweite, die mindestens zwei Regionen unter den Themen Innovation, Safe and Secure Infrastructure, Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) und Intelligent Transport Services (ITS) betreffen,
- maritime Projekte, die in den föderalen Zuständigkeitsbereich fallen.
Ihre Akte zu diesen Themen ist vollständig vorbereitet? Senden Sie diese per E-Mail an den FÖD Mobilität und Transportwesen, an die Adresse eufunding@mobilit.fgov.be 10 Werktage vor Ablauf der Frist der Projektausschreibung. Wenn Sie Fragen zu den Projektausschreibungen oder der Gültigkeitserklärung der Akten durch den FÖD haben, können Sie diese per E-Mail an dieselbe Adresse senden.
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Regionen
Die Regionalbehörden sind zuständig für alle anderen Anträge für Finanzhilfen. Ihre vollständigen Akten müssen daher direkt an diese gesendet werden.
Die Regionen sind ebenfalls verantwortlich für die Einschätzung der Umweltauswirkung der Projekte. Deshalb sind Ihre Anträge für Umweltgenehmigungen an die Behörden derjenigen Region zu richten, in der Ihr Projekt realisiert wird.
Sie finden auf den Websites der jeweiligen Regionen alle Informationen über die Einreichung der Akte und die Bewertung der Umweltauswirkungen:
- Flämische Region (AFIF)
- Wallonische Region (AFIF)
- Für die Region Brüssel-Hauptstadt kontaktieren Sie bitte Yoneko Nurtantio und Maarten Van Hecke.
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Genehmigung der Akte
An den FÖD Mobilität und Transportwesen gesendete Antragsakten werden intern genehmigt. Damit eine Akte genehmigt werden kann, prüft der FÖD zuerst, ob die Akte die festgelegten Kriterien des Arbeitsprogramms der Projektausschreibungen der Europäischen Kommission erfüllt. Bei Eisenbahnprojekten, die durch den Föderalstaat finanziert werden, behält sich der FÖD Mobilität und Transportwesen das Recht vor, den Inhalt der Akten zu überprüfen, entweder um sie zu ergänzen oder anzupassen.
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Contact
FÖD Mobilität und Transportwesen
Generaldirektion für nachhaltige Mobilität und Bahnpolitik
Rue du Progrès 56
1210 Brüssel
E-mail : eufunding@mobilit.fgov.be