Große Freizeitfahrzeuge auf See

Changed
20/12/2021

Große Freizeitfahrzeuge sind Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge von mehr als 24 Metern. Wenn Sie solche Freizeitfahrzeuge in Belgien zum Segeln anmelden möchten, gelten besondere Bedingungen. Aufgrund ihrer Länge müssen diese Fahrzeuge nämlich auch den internationalen Vorschriften entsprechen.

Bitte beachten Sie: Für die Zulassung eines Freizeitfahrzeugs müssen Sie immer eine Verbindung zu Belgien nachweisen können, auch bei Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als 24 Metern:

  • das Freizeitfahrzeug muss zu mehr als 50 % im Besitz von Belgiern oder Personen mit offiziellem Wohnsitz in Belgien sein, oder
  • das Freizeitfahrzeug muss zu mindestens 50 % im Besitz einer juristischen Person sein, die bei der Zentraldatenbank für Unternehmen (ZDU)eingetragen ist, oder
  •  eine Kombination der oben genannten Punkte

Für alle Freizeitfahrzeuge mit einer Rumpflänge von mehr als 24 Metern müssen Sie einen Zulassungsschein/Registrierbrief und ein Schiffbesatzungszeugnis beantragen.

Darüber hinaus gelten besondere technische Bedingungen, je nach:

  • der Länge zwischen den Loten des Freizeitfahrzeugs
  • privater Nutzung oder geschäftlicher bzw. beruflicher Nutzung
  • den Merkmalen des Freizeitfahrzeugs

Länge zwischen den Loten des Freizeitfahrzeugs

Bei Freizeitfahrzeugen, die länger als 24 Meter sind, ist die Länge zwischen den Loten von Bedeutung. Beträgt die Länge zwischen den Loten ebenfalls 24 Meter oder mehr, gelten strengere Bedingungen.

Länge zwischen den Loten von weniger als 24 Meter

Die Zertifizierung oder Klassifizierung hängt von der Nutzung ab: privat oder geschäftlich/beruflich. Nur zugelassene Organisationen, die so genannten Klassifikationsgesellschaften, dürfen die Inspektionen und Prüfungen dieser Dokumente durchführen. Suchen Sie eine zugelassene Organisation? Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Private Nutzung

Wenn die Länge zwischen den Loten Ihres Freizeitfahrzeugs weniger als 24 m beträgt, benötigen Sie für die private Nutzung zumindest ein Zertifikat für den Schiffskörper einer zugelassenen Organisation.

Geschäftliche oder berufliche Nutzung

Wenn die Länge zwischen den Loten Ihres Freizeitfahrzeugs weniger als 24 m beträgt, benötigen Sie für die geschäftliche oder berufliche Nutzung zumindest ein Klassenzertifikat für den Schiffskörper einer zugelassenen Organisation. Bei einem Klassenzertifikat sind die Kontrollen und Inspektionen weitreichender als bei einem Zertifikat für den Schiffskörper.

Länge zwischen den Loten von 24 Meter oder mehr

Wenn die Länge zwischen den Loten Ihres Freizeitfahrzeugs 24 m oder mehr beträgt, benötigen Sie ein Klassenzertifikat für den Schiffskörper und die Maschinenanlage einer zugelassenen Organisation.

Privater Nutzung oder geschäftliche bzw. berufliche Nutzung

Die Bedingungen hängen auch davon ab, was Sie mit Ihrem Freizeitfahrzeug machen wollen: Wollen Sie es selbst führen oder es ganz oder teilweise für gewerbliche Zwecke nutzen?

  • Die private Nutzung bezieht sich auf ein Fahrzeug, das Sie nur für private Zwecke nutzen, z. B. für Ausflüge mit Freunden oder der Familie.
  • Die geschäftliche oder berufliche Nutzung bezieht sich auf ein Fahrzeug, das Sie ganz oder teilweise für andere Aktivitäten nutzen, z. B. für bezahlte Fahrten für Passagiere.

Für Freizeitfahrzeuge, die Sie teilweise oder ganz für geschäftliche oder berufliche Zwecke nutzen, gelten strengere Bedingungen. Bei geschäftlich oder beruflich genutzten Freizeitfahrzeugen gelten Sie außerdem als Arbeitgeber und müssen bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften für die Besatzung einhalten.

Bitte beachten Sie, dass Fahrten mit mehr als 12 Passagieren (ohne Besatzung) nicht als Vergnügungsschifffahrt gelten. Sind Sie in dieser Situation? Dann kontaktieren Sie bitte ship.belflag@mobilit.fgov.be.

Merkmale des Freizeitfahrzeugs

Auch die Merkmale Ihres Freizeitfahrzeugs haben einen Einfluss auf die Bedingungen. Dabei handelt es sich u. a. um:

  • die Bruttoraumzahl (BRZ oder gross tonnage)
  • die Anzahl der an Bord zugelassenen Personen (Passagiere und Besatzung insgesamt)
  • die möglichen Fahrgebiete (wie weit von der Küste entfernt)

Kontakt

Contact Fields

FÖD Mobilität und Transportwesen
Generaldirektion Schifffahrt

Möchten Sie ein Freizeitfahrzeug mit einer Länge von mehr als 24 Metern anmelden oder haben Sie eine Frage zur Zertifizierung oder Klassifizierung? Dann kontaktieren Sie bitte large.yachting@mobilit.fgov.be. Dort erhalten Sie weitere Informationen über die zu unternehmenden Schritte.