Fragen und Beschwerden über unsere Dienstleistung

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  • Die Föderalbeamten des FÖD Mobilität und Transportwesen sind jeden Tag bereit, Ihnen zu helfen. Sie bemühen sich nach Kräften, Ihnen eine gute Dienstleistung zu bieten.

  • Der Informationsschalter

    Haben Sie die Themen auf unserer Website konsultiert und wünschen Sie Erklärungen? Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen? Sie können sich dazu über das Online-Formular oder telefonisch (+32 (0)2 277 31 11) an den Informationsschalter wenden.

    Für die folgenden Themen ist der FÖD Mobilität und Transportwesen nicht zuständig:

    • Verkehrssteuern auf Kraftfahrzeuge (jährliche Verkehrssteuern, die Inbetriebsetzungssteuer, die Zusatzverkehrssteuer und die Kilometerabgabe)
    • Technische Kontrolle (außer Fragen über die Vorschriften)
    • Fahrschulen und Fahrprüfungen (außer Fragen über die Vorschriften)
    • STIB/MIVB, TEC, De Lijn, SNCB/NMB
    • Fluglärm
    • Geschwindigkeitskontrollen und Strafmandate für falsches Parken
    • Straßenzustand

    Bei Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Einrichtungen. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf der Seite.

     

  • Der Beschwerdeschalter

    Beschwerden über unsere Dienstleistungen?

    Sind Sie unzufrieden mit der Qualität unserer Dienstleistungen? Dann können Sie die folgenden Schritte unternehmen.

    1. Schritt 1: Kontaktieren Sie den betreffenden Dienst

      Treten Probleme auf oder möchten Sie, dass ein Fehler bei unseren Dienstleistungen korrigiert wird? Kontaktieren Sie zunächst den Dienst, der für die Bearbeitung Ihrer Akte zuständig ist.

      Sind Sie nicht zufrieden mit der Antwort oder Sie haben keine Antwort erhalten? Dann können Sie eine Beschwerde bei unserem Beschwerdekoordinator einreichen. 

    2. Schritt 2: Reichen Sie eine Beschwerde bei unserem Beschwerdekoordinator ein

      Ihre Klage muss sich auf die Arbeitsweise oder auf die Produkt- oder Dienstleistungen des FÖD Mobilität und Transportwesen beziehen. Hier unten sehen Sie die Arten der behandelten und nicht behandelten Beschwerden

      Beschwerden, die behandelt werden

      Beschwerden, die nicht behandelt werden

      Sie erhalten keine Informationen oder Reaktionen vom FÖD bezüglich der Bearbeitung einer Akte

      Anonyme Beschwerden

      Sie sind unzufrieden mit der Erreichbarkeit des FÖD (z. B. per Telefon, am Empfang usw.)

      Beschwerden über den Inhalt von administrativen Beschlüssen

      Die Informationen, die Sie vom FÖD erhalten haben, sind unvollständig oder undeutlich (zum Beispiel Broschüren, Rundschreiben oder die Website)

      Beschwerden über Sachen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des FÖD Mobilität und Transportwesen fallen

      Sie müssen zu lange auf eine Antwort des FÖD warten

      Beschwerden über Sachen, die mehr als ein Jahr vor dem Einreichen einer Beschwerde stattgefunden haben

      Sie sind unzufrieden mit der Verhaltensweise eines Mitarbeiters des FÖD (beispielsweise am Telefon, am Empfang oder während eines Besuchs)

      Beschwerden über die Vorschriften oder über die Politik des Ministers

      Beschwerden über Sachen, die bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind

      BITTE BEACHTEN Ein Beschwerde ist keine Berufung. Wenn Sie einen administrativen Beschluss aufheben lassen wollen, müssen Sie einen Rechtsbehelf einlegen. Das Rechtsbehelfsverfahren wird stets in der Mitteilung des administrativen Beschlusses angegeben.

      Für die folgenden Themen ist der FÖD Mobilität und Transportwesen nicht zuständig:

      • Verkehrssteuern auf Kraftfahrzeuge (jährliche Verkehrssteuern, die Inbetriebsetzungssteuer, die Zusatzverkehrssteuer und die Kilometerabgabe)
      • Technische Kontrolle (außer Beschwerden über die Vorschriften)
      • Fahrschulen und Fahrprüfungen (außer Beschwerden über die Vorschriften)
      • STIB/MIVB, TEC, De Lijn, SNCB/NMBS
      • Fluglärm
      • Geschwindigkeitskontrollen und Strafmandate für falsches Parken
      • Straßenzustand.

      Für Beschwerden über diese Themen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Einrichtungen. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf der Seite.

      Wo muss ich meine Beschwerde einreichen?

      Sie können eine Beschwerde über das Online-Beschwerdeformular einreichen.

      Wenn Sie nicht das Online-Formular nicht verwenden können, können Sie den Beschwerdeschalter auch anderweitig kontaktieren:

      • Per Brief: 
        FÖD Mobilität und Transportwesen, Rue du Progrès 56, 1210 Brüssel
      • Telefonisch:
         +32 (0)2 277 30 77 (zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr)

      Was geschieht mit meiner Beschwerde?

      Nachdem Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, erhalten Sie:

      • sofort eine Empfangsbestätigung mit einer einmaligen Ticketnummer
      • innerhalb von maximal 30 Kalendertagen eine begründete Antwort, eine Berichtigung oder eine Lösung.

      Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde unterliegt den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten werden nur eingesehen, wenn sie relevant sind für die Bearbeitung der Beschwerde. 

    3. Schritt 3: Reichen Sie eine Beschwerde beim föderalen Ombudsmann ein

      Sind Sie nicht zufrieden mit der Antwort oder hat Ihnen der Dienst für Beschwerden nur unzureichend geholfen? Dann können Sie eine Beschwerde der zweiten Stufe einreichen beim föderalen Ombudsmann. Dieser ist völlig unabhängig und unparteiisch, ist kein Bestandteil der Föderalverwaltung und untersucht Ihre Beschwerde kostenlos. 

      Kontakt

      Föderaler Ombudsmann 
      Rue de Louvain 48, Bfk 6, 1000 Brüssel 
      Tel.: 0800 999 61 (kostenfrei) 
      E-Mail:
      contact@foderalerombudsmann.be   

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    Zuständigen Einrichtungen

    1. Verkehrssteuern auf Kraftfahrzeuge

      Jährliche Verkehrssteuern, die Inbetriebsetzungssteuer, die Zusatzverkehrssteuer und die Kilometerabgabe.

      Flämische Region
      https://www.vlaanderen.be/fr/taxe-de-mise-en-circulation-tmc

      Region Brüssel-Hauptstadt
      https://fisc.brussels/mytax/fr/contact

      Wallonische Region
      https://finances.wallonie.be/home/fiscalite/fiscalite-des-vehicules.html

       

    2. Technische Kontrolle

    3. Fahrschulen und Fahrprüfungen

    4. MIVB/STIB, Tec, De Lijn, NMBS

      STIB/MIVB (https://www.stib-mivb.be/index.htm?l=fr) für Fahrten mit Bus, Straßenbahn oder U-Bahn innerhalb der Region Brüssel-Hauptstadt

      TEC (https://www.letec.be/) für den Bus- und Straßenbahnverkehr in Wallonien und für Verbindungen zwischen Brüssel und Wallonien

      De Lijn (https://www.delijn.be/fr/) für den Bus- und Straßenbahnverkehr in Flandern und für Verbindungen zwischen Brüssel und Flandern

      SNCB/NMBS: https://www.belgiantrain.be/nl/support/forms/reaction-services

    5. Flugstrecken oder Lärmbelästigung Flughafen Brüssel-National

      Ombudsdienst für den Flughafen Brüssel-National: https://www.airportmediation.be/fr/.

    6. Geschwindigkeitskontrollen und Strafmandate für falsches Parken

      Verkehrsgeldbußen, die auf das Konto BE73 6792 0030 1360 (BIC PCHQ BE BB) überwiesen werden, werden nicht vom FÖD Mobilität und Transportwesen, sondern vom FÖD Justiz eingezogen.

      Die Bezahlung, Anfechtung usw. dieser Geldbußen können Sie hier vornehmen. (https://justonweb.be/fines/)

      Die Polizei stellt Geldbußen bei Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften aus. Bei Verstößen gegen die so genannten depenalisierten Parkregelungen (z. B. gebührenpflichtiges Parken, blaue Zone, Parkausweis/Anliegerkarte) werden Gebühren erhoben. Dies kann entweder durch die Polizei, die Gemeinde oder ein privates Unternehmen geschehen. Wenn Sie dagegen Einspruch erheben wollen, müssen Sie sich an die Instanz wenden, die das betreffende Strafmandat oder die betreffende Gebühr verhängt hat.

    7. Straßenzustand

      Flämische Region
      https://www.vlaanderen.be/melden-van-gebreken-aan-wegen-fietspaden-wegverlichting-in-vlaanderen

      Region Brüssel-Hauptstadt
      https://fixmystreet.brussels/

      Wallonische Region: Für die Meldung von Mängeln auf Autobahnen oder Regionalstraßen in Wallonien steht Ihnen die gebührenfreie Nummer 1718 der Wallonischen Region zur Verfügung. Mängel an einem Gemeindeweg oder einer Gemeindestraße können Sie auch direkt bei der betreffenden Gemeinde oder Stadt melden.